Hochzeitslocation in Zürich (Kanton)
Zürich gilt als eine lebendiger, kreativer und fortschrittlicher Ort im Kanton Zürich / Schweiz und ist ideal für eine Hochzeitsfeier. Vom Wetter über das Essen bis hin zu außergewöhnlichen Dienstleistungen; Heiraten in Zürich - traditionell oder nicht traditionell, versäumen Sie nicht dieses Erlebnis. Die meisten Paare heiraten hier übrigens im September.
Gebäude, die als historische Stätten aufgeführt sind, verkörpern den Charme der alten Welt. Gastliche Lokale bieten eine gesellige Unterhaltung mit typischen schweizerischen Spezialitäten. Gehobene Restaurants vereinen Tradition, ohne auf modernes Ambiente zu verzichten.
In Zürich und Umgebung gibt es einige historische Sehenswürdigkeiten. Die Hochzeitsfeiern finden oft in Schlössern, Restaurants, Hotels oder Bauernhöfen statt, die mit antikem Dekor, historischer Architektur, gepolsterten Stühlen und kunstvollen Leuchtern glänzen. Tanzen Sie in Festsälen, in denen die Zeit stehen geblieben zu sein scheint, und schauen Sie von den Balkonen in die typischen Ansichten der Landschaft.
Mit seiner Nähe zu Wien werden Hochzeitslocation in Zürich für Zeremonien und Empfänge oft in historischen Gebäuden veranstaltet. Industriell geräumiges Ambiente mit Holz- und Marmorinterieurs schaffen einzigartige Sitzgelegenheiten, eine Weinauswahl, die wirklich unübertroffen ist, und rustikales Ambiente mit Upcycled-Dekorationen und lokalen Produkten.
Gehobene Lokalitäten in Landhäusern, Hotels und Restaurants bleiben dem Flavour treu. Klasse und Brauchtum verbinden sich mit zeitgenössischem Herz und Seele in Außen- und Innenkulissen. Für viele der Optionen, wäre es eine einzigartige Untertreibung, mit einer der beliebtesten Gegenden.
Trotz all der oben genannten Vorzüge, ist die Auswahl der modernen Räume einer der herausragenden Aspekte bei der Durchführung von Hochzeitsfeiern. Sogar Kunstgalerien oder Museen können Gäste möglicherweise mit international renommierten Malern, Bildhauern und Fotografen umgeben. Die Teilnehmer können dann von Zimmer zu Zimmer gehen, während sie an Cocktails nippen und dabei in die beeindruckende Umgebung eintauchen, die Sie geschaffen haben.
Traulokale in Zürich
Trauungen sind nicht nur im Zivilstandsamt möglich – an jedem Wochentag, einmal im Monat auch freitagnachmittags sowie samstags –, sondern auch in Schlössern, den Rathäusern einiger Ortstteile, und gegebenfalls sogar auf Schiffen. Informationen:
Hochzeitslocation Preise in Zürich (Kanton)
Hochzeitslocation variieren in den Kosten, je nachdem, was sie anbieten und wie viele Veranstaltungen sie gleichzeitig durchführen können. Wenn Sie den gesamten Bereich für die Dauer Ihrer Hochzeit in Anspruch nehmen, werden Sie höchstwahrscheinlich mehr dafür bezahlen. Denken Sie auch darüber nach, ob Sie Ihr Catering outsourcen möchten oder ob Sie möchten, dass Ihre Hochzeitslocation in Zürich auch das Essen anbietet. Die Standortkosten liegen zwischen ca. 3.000 und 15.000 Euro in dieser Region. Im Durchschnitt geben Brautpaare hier 12.000 Euro aus. So bleiben Sie bei Ihrer Hochzeit im Budget.
Hier sind weitere Kosten, mit denen Sie eventuell nicht rechnen: Steuern und Gebühren. Wenn Sie beginnen, sich besondere und ausgefallene Location anzusehen, müssen Sie daran denken, dass es möglicherweise Gebühren gibt, die auf Ihrer Rechnung aufschlagen. Die Umsatzsteuer liegt derzeit bei 19 Prozent. Was die Servicegebühren anbelangt, sind sie lockerer auf jeden einzelnen Veranstaltungsort bezogen. Diese Gebühr variiert in der Regel zwischen 18-20% Ihrer Kosten.
Informationen und Ressourcen für eine Heirat in Zürich
In Zürich (Kanton) müssen Sie zu einem Zivilstandamt gehen, und nach ihrem Wunschtermin fragen. Das Formular «Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung» ( Aufgebot ) ist beim Zivilstandsamt erhältlich. Das ausgefüllte Gesuchsformular sowie die erforderlichen Dokumente sind beim zuständigen Zivilstandsamt einzureichen. Wohnen die Verlobten im Ausland, reichen sie das ausgefüllte Gesuchsformular sowiedie erforderlichen Dokumente durch Vermittlung der Schweizer Vertretung ein.
Die Trauung kann nach Mitteilung des Entscheids über das positive Ergebnis des Ehevorbereitungsverfahrens innerhalb von drei Monaten stattfinden. Die zivile Trauung erfolgt vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten im Traulokal des betreffenden Zivilstandskreises. Eine religiöse Eheschliessung darf nicht vor der Ziviltrauung durchgeführt werden.
Im Gegensatz zum Ehevorbereitungsverfahren können die Verlobten frei wählen, in welchem Zivilstandskreis die Trauung stattfinden soll. Wurde das Ehevorbereitungsverfahren in einem anderen Zivilstandskreis durchgeführt, müssen die Verlobten eine Trauungsermächtigung vorlegen. Dieses Dokument wird ihnen vom Zivilstandsamt, welches für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens zuständig war, ausgestellt. Es bestätigt, dass die Verlobten die Ehevoraussetzungen erfüllen und die Trauung stattfinden kann. Die Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Trauzeuginnen oder Trauzeugen statt. Diese müssen von den Verlobten gestellt werden.
Die grundlegenden Anforderungen für schweizer Staatsbürger, die ledig und 18 Jahre sind, sind in Zürich:
- Einen Identitätsnachweis und eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung.
- Ausländische Staatsangehörige: Einen Identitätsnachweis, eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung sowie Dokumente betreffend Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand (z.B. Ledigkeitsbescheinigung, soweit der Heimatstaat eine solche ausstellt oder Dokument betreffend Auflösung der letz-ten Ehe oder eingetragenen Partnerschaft) und Nationalität.Im Weiteren ist ein Dokument zum Nachweis des rechtmässigen Aufenthaltes in der Schweiz bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Trauung beizubringen.
Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Zivilstandsamt.
Eine kurze Übersicht über die ehelichen Rechte und Pflichten vermittelt Ihnen ein separates Merkblatt über die Ehe in der Schweiz. Für weitere Fragen in Bezug auf die Wirkungen der Ehe wenden Sie sich bitte an eine private Rechtsberatung (Anwalt/Anwältin, Notar/Notarin etc.).
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